
Wieder einmal hat es einen Booster erwischt. „Dedicated Unstoppable“ wurde per Schnellwarnmeldung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aus dem Verkehr gezogen.
Begründung
Der in dem Pre-Workout-Booster verwandte Stoff DMBA (1,3-Dimethylbutylamin) ist nicht Verkehrsfähig. DMBA ist eine chemisch hergestellte Substanz zur „Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit“, Zitat BVL.
DMBA weißt eine nicht geringe Ähnlichkeit zum bereits seit längerem verbotenen DMAA (1,3-Dimethylamylamin) auf. Davon ausgehend wird DMBA eine pharmakologische Wirkung zugesprochen, die einer Zulassung als Arzneimittel bedarf. Diese wurde bis dato aber nicht vergeben. Laut BVL ist davon auszugehen, dass die Verwendung von DMBA zu einem Dopingverdacht führen kann. Unstoppable darf unter Androhung einer Strafe von 10.000 € ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Doch das Blatt bezieht sich nicht ausschließlich auf Unstoppable. Zitat: „Aufgrund dessen sind NEM, die DMBA enthalten, nach Einschätzung der Experten derzeit nicht verkehrsfähig.
Ferner sind auch alle NEM mit den als synonymen für DMBA angegebenen Substanzen: AMP, 2-Amino-4-methylpentan, Pentergy, 4-Methyl-2-pentanamin, 4-AMP und nor-DMAA, als derzeit nicht Verkehrsfähig eingestuft.
Grundlage
Die unerwünschten Nebenwirkungen wie Unruhe, Bewegungsdrang, erhöhte Fokussiertheit, die bei Verbrauchern in den Niederlanden auftraten, die strukturelle Ähnlichkeit zu DMAA und das Fehlen klinischer Studien bildeten die Grundlage der europäischen Schnellwarnmeldung (RASFF) Nr. 2014.1339 vom 1. Oktober 2014.
Quelle: Stellungnahme des BVL zu DMBA
Von Team Bodybuilding.de